CCHR Gerichtsurteile
Für FFE-Entlassungsgesuch keine Begründung notwendig
Lausanne. AP/baz. Ein Gesuch um Entlassung aus dem
fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) muss nicht schriftlich
begründet werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn sich die
gesuchstellende Person durch einen Anwalt vertreten lässt, wie das
Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält.
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BGE 130 I 16 - Zuger Zwangsmedikation
2. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung
i.S. X. gegen
Psychiatrische Klinik Oberwil und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
(staatsrechtliche Beschwerde)
Eine medikamentöse Zwangsbehandlung stellt einen schweren
Eingriff in die
persönliche Freiheit dar und betrifft die Menschenwürde zentral
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