Für FFE-Entlassungsgesuch keine Begründung notwendigLausanne. AP/baz. Ein Gesuch um Entlassung aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) muss nicht schriftlich begründet werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn sich die gesuchstellende Person durch einen Anwalt vertreten lässt, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält. ....mehr |
BGE 130 I 16 - Zuger Zwangsmedikation2. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen
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