Für FFE-Entlassungsgesuch keine Begründung notwendig

Lausanne. AP/baz. Ein Gesuch um Entlassung aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) muss nicht schriftlich begründet werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn sich die gesuchstellende Person durch einen Anwalt vertreten lässt, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält. ....mehr

 

BGE 130 I 16 - Zuger Zwangsmedikation

2. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen
Psychiatrische Klinik Oberwil und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
(staatsrechtliche Beschwerde)

Eine medikamentöse Zwangsbehandlung stellt einen schweren Eingriff in die
persönliche Freiheit dar und betrifft die Menschenwürde zentral ...mehr